§ ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN §

 

§ 1 ALLGMEINES UND GELTUNGSBEREICH

(a) Die nachfolgenden Übersetzungs- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Übersetzungs- & Korrekturbüro BRAUN – Bianca Braun (nachfolgend „das Übersetzungs- & Korrekturbüro“ genannt) und seinen Auftraggebern, soweit es sich um Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.

(b) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für das Übersetzungs- & Korrekturbüro nur verbindlich, wenn es sie ausdrücklich anerkannt hat. Dies gilt für jede Auftragserteilung. Auch für den Fall, dass der Auftraggeber für Dritte handelt, schließt das Übersetzungs- & Korrekturbüro den Vertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber ab.

 §2 VERTRAGSSCHLUSS

(a) Das Übersetzungs- & Korrekturbüro unterbreitet dem Auftraggeber auf mündliche Aufforderung, schriftliche Anfrage oder Anfrage per E-Mail ein Angebot für die von ihm gewünschte Übersetzung bzw. Leistung. Die Angebote des Übersetzungs- & Korrekturbüros erfolgen in Euro und sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind jeweils die im individuellen Angebot aufgeführten Preise. Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Kunden. Zu den in den Angeboten aufgeführten Netto-Preisen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich zu zahlen.

(b) Der verbindliche Vertragsschluss setzt zunächst die Übermittlung des Auftrages per E-Mail, Telefax oder durch Zusendung eines unterschriebenen Auftrages durch den Auftraggeber voraus. Ein vom Aufraggeber erteilter Auftrag gilt vom Übersetzungs- & Korrekturbüro nur als angenommen, wenn er vom Übersetzungs- & Korrekturbüro bestätigt wurde.

(c) Wenn der Auftraggeber nach Zustandekommen des Vertrags Änderungen am Auftrag vornimmt, ist das Übersetzungs- & Korrekturbüro berechtigt, den Liefertermin bzw. das Honorar entsprechend anzupassen oder den Auftrag abzulehnen.

(d) Wenn ein bereits erteilter Auftrag vom Auftraggeber storniert wird, ist der Auftraggeber zur Vergütung der bis dahin bereits erbrachten Teilleistungen sowie zur Entschädigung etwaiger weiterer vorbereitender Tätigkeiten zur Ausführung des restlichen Teils des Auftrags verpflichtet.

 § 3 AUSFERTIGUNG DES AUFTRAGS

(a) Das Übersetzungs- & Korrekturbüro verpflichtet sich, den vom Auftraggeber übermittelten Text nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung so in den vereinbarten Zieltext zu übersetzen bzw. den Ausgangstext so zu korrigieren, dass er keine Mängel aufweist. Der Auftraggeber erhält die mündlich oder schriftlich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung bzw. des Korrektorats.

(b) Soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist, umfasst die Leistung des Übersetzungs- & Korrekturbüros bei einer vereinbarten Übersetzung ausschließlich die Übersetzung eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Textes in den Zieltext. Korrekturlesen, die nachträgliche Textgestaltung, Lektorat, Übernahme von Grafiken und Bildern u. Ä. werden nach Zeitaufwand berechnet, sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.

(c) Übersetzungen werden hinsichtlich des Sprachgebrauchs, der Rechtschreibung und der Grammatik gemäß den allgemeinen anerkannten Regeln der vereinbarten Zielsprache ausgeführt.
Der ausdrückliche Wunsch nach einer Anfertigung der Übersetzung unter Berücksichtigung von etwaigen Genderaspekten ist im Vorfeld der Auftragserteilung explizit mitzuteilen.

(d) Sofern von den beiden nichts anderes vereinbart ist, erfolgt ein Korrektorat nach der neuen deutschen und vom Duden empfohlenen Rechtschreibung.

(e) Fachbegriffe und spezielles Vokabular werden mit der gebräuchlichen bzw. üblichen Bedeutung übersetzt. Hat der Auftraggeber für die Übersetzung einen bestimmten bzw. von allgemein anerkannten Regeln abweichenden Terminologie- oder Formwunsch, so ist dieser nur dann zu verwenden, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart worden ist. In diesem Fall stellt der Auftraggeber Anleitungen (Mustertexte, Glossare und Ähnliches) zur Verfügung.

§ 4 MITWIRKUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS

(a) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und vor Beginn der Übersetzung bzw. des Korrektorats dem Übersetzungs- & Korrekturbüro zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Referenzmaterial, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, gewünschte Fachterminologie, gewünschte interne Firmentermini usw.). Wird dieses Begleitmaterial vom Auftraggeber nicht gestellt und erklärt der Auftraggeber gegenüber dem Übersetzungs- & Korrekturbüro nicht ausdrücklich, dass für die Übersetzung die hausinternen Fachtermini zu verwenden sind, werden Fachbegriffe in allgemein üblicher und verständlicher Form übersetzt. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch den Auftraggeber oder aus einer Unleserlichkeit des Ausgangstexts ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzungs- & Korrekturbüros.

(b) Das Übersetzungs- & Korrekturbüro behält sich vor, Unklarheiten im Ausgangstext mit dem Auftraggeber zu klären oder die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen in allgemein verständlicher Form zu erstellen.

(c) Auf Wunsch des Übersetzungs- & Korrekturbüros gewährt der Auftraggeber eine fachliche Beratung.

(d) Der Auftraggeber hat das Übersetzungs- & Korrekturbüro rechtzeitig in schriftlicher Form über den Verwendungszweck (bspw. interne Mitteilung oder Texte, die veröffentlicht werden sollen) und besondere Ausführungsformen der Übersetzung bzw. des Korrektorats zu unterrichten (Übersetzung/Korrektorat auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung/des Korrektorats etc.). Ist die Übersetzung/das Korrektorat für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber das Übersetzungs- & Korrekturbüro vor Auftragserteilung schriftlich hierüber zu informieren und ihm vor dem Druck einen Korrekturabzug zu überlassen. Unterlässt er dies, so geht jeglicher etwaige Mangel zu seinen Lasten. Der Auftraggeber hat dem Übersetzungs- & Korrekturbüro nach dem Druck ein Belegexemplar zu überlassen.

(e) Das Quellmaterial muss lesbar und editierbar sein und zu dem von dem Übersetzungs- und Korrekturbüro angegebenen Zeitpunkt und in angegebenem Format an das Übersetzungs- und Korrekturbüro übermittelt werden. Änderungen und Ergänzungen des Quellmaterials werden grundsätzlich nach Absprache mit dem Übersetzungs- und Korrekturbüro unter Kennzeichnung der Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Version an das Übersetzungs- und Korrekturbüro übermittelt.

(f) Sollte der Ausgangstext in einem nicht editierbaren Format (z. B. als PDF-Datei) bereitgestellt werden, behält sich das Übersetzungs- und Korrekturbüro das Recht vor, eine Pauschale für den Zeitaufwand zu verlangen, den es benötigt, um den zu übersetzenden Ausgangstext in ein für die Übersetzung notwendigerweise editierbares Format umzuwandeln.

(g) Der Auftraggeber versichert, dass die Übersetzung des Ausgangstextes sowie die Veröffentlichung, der Vertrieb, der Verkauf und jede andere Verwendung der zu liefernden Übersetzung keine Verletzung von Rechten Dritter darstellt und er uneingeschränkt befugt ist, den Text übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber stellt das Übersetzungs- & Korrekturbüro von allen dahin gehenden Ansprüchen Dritter frei.

§ 5 LIEFERBEDINGUNGEN & VERZUG

(a) Das Übersetzungs- & Korrekturbüro kommt nur in Verzug, wenn schriftlich ein kalendermäßig bestimmter oder bestimmbarer Lieferzeitpunkt für die Übersetzung/das Korrektorat ausdrücklich und verbindlich vereinbart wurde und es den Verzug zu vertreten hat.

(b) Das Übersetzungs- & Korrekturbüro hat den Verzug nicht zu vertreten, wenn die Leistung wegen höherer Gewalt oder aus Gründen, die nicht aus der Sphäre oder dem Einflussbereich des Übersetzungs- & Korrekturbüros stammen (z. B. Krankheit, Stromausfall, Computerviren usw.), nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann. Das Übersetzungs- & Korrekturbüro wird den Auftraggeber in solchen Fällen unverzüglich hierüber in Kenntnis setzen.

(c) Beide Parteien werden sich sodann bemühen, gemeinsam eine Möglichkeit zu finden, damit die vertragliche Verpflichtung doch noch erfüllt werden kann. Eine Nachfrist kann in jedem Fall nur im beiderseitigen schriftlichen Einverständnis festgesetzt werden.

(d) Sowohl das Übersetzungs- & Korrekturbüro als auch der Auftraggeber sind jedoch in solchen Fällen dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

(e) Von dem Übersetzungs- & Korrekturbüro bereits ausgeführte Teilleistungen sind auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung zu honorieren. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind für solche Fälle ausgeschlossen.

(f) Kommt das Übersetzungs- & Korrekturbüro mit der vereinbarten Leistung fahrlässig in Verzug und macht der Auftraggeber glaubhaft, dass ihm infolge des Verzuges ein Schaden entstanden ist, kann der Auftraggeber einen pauschalierten Schadenersatz beanspruchen. Der pauschalierte Schadenersatz beträgt 1 % des vereinbarten Honorars für jeden vollendeten Tag der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens 50 % des vereinbarten Honorars. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt hiervon unberührt.

(g) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 6 ABNAHME, RÜGEPFLICHT, NACHBESSERUNG, GEWÄHRLEISTUNGSFRIST

(a) Nach der Fertigstellung der Leistung wird der Text bzw. die vereinbarte Leistung dem Auftraggeber im gewünschten Format schriftlich oder in Textform zur Verfügung gestellt. Erhebt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Übersetzung bzw. vereinbarten Leistung keine Einwendungen, so gilt die Übersetzung bzw. die vereinbarte Leistung als vertragsgemäß abgenommen.

(b) Der Auftraggeber hat einen offensichtlichen Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, schriftlich oder in Textform gegenüber dem Übersetzungs- & Korrekturbüro anzuzeigen und das Übersetzungs- & Korrekturbüro aufzufordern, den bezeichneten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.  Zur Erhaltung der Rechte des Auftraggebers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Schlägt die Nachbesserung fehl, gewährt der Auftraggeber dem Übersetzungs- & Korrekturbüro eine zweite Nachbesserungsmöglichkeit. Schlägt auch diese fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des vereinbarten Honorars zu verlangen.

(c) Versteckte Mängel sind dem Übersetzungs- & Korrekturbüro innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Entdeckung anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 6 Abs. (c) dieser AGB.

(d) Geringfügige Mängel sind unbeachtlich. Stilistische Verbesserungen gelten nicht als Übersetzungsmängel. Für auftragsspezifische Abkürzungen oder hausinterne Firmenterminologie, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.

(e) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach der Abnahme. Dies gilt nicht, soweit das Übersetzungs- & Korrekturbüro gemäß § 7 nach den gesetzlichen Vorschriften zwingend haftet. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.

(f) Schadensersatzansprüche sind dem Übersetzungs- & Korrekturbüro schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Original und Übersetzung sind auf Verlangen des Übersetzungs- & Korrekturbüros einem unabhängigen Gutachter oder einem vom Übersetzungs- & Korrekturbüro bestellten Rechtsvertreter zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

(g) Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen. Ebenso ist eine Aufrechnung ausgeschlossen.

§ 7 HAFTUNG

(a) Das Übersetzungs- & Korrekturbüro haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

(b) Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten abweichend von (a) die Vorschriften der Ziffer 6, Absatz (c) entsprechend.

(c) Das Übersetzungs- & Korrekturbüro haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(d) Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen oder durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Übersetzungsvorlagen verursacht worden sind, besteht nicht.

(e) Für einfache Fahrlässigkeit haftet das Übersetzungs- & Korrekturbüro nur, wenn eine Beeinträchtigung vertragswesentlicher Pflichten vorliegt. Die Haftung des Übersetzungs- & Korrekturbüros ist in diesem Fall auf die Höhe der Deckungssumme seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beschränkt. Sollte die Versicherung aufgrund eines vereinbarten Selbstbehaltes oder ähnlicher Bestimmungen in Teilen nicht zur Leistung verpflichtet sein, tritt das Übersetzungs- & Korrekturbüro mit eigenen Ersatzleistungen ein.

(f) Die Haftung für Schäden, die aufgrund einfacher Fahrlässigkeit als Folge von Mängeln der erbrachten Leistung entstehen (Mangelfolgeschäden), ist ausgeschlossen, sofern Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung geltend gemacht werden.

§ 8 NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE

(a) Das Übersetzungs- & Korrekturbüro überträgt dem Kunden – vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der fälligen und unbestrittenen Vergütung – die zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkten ausschließlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte an der Übersetzung an dem korrigierten Text sowie ggf. sonstigen Schutzrechte an der Übersetzung/dem korrigierten Text. Der Kunde darf diese Rechte auf Dritte übertragen. Eine Verwendung der Leistung des Übersetzungs- & Korrekturbüros über den vertraglich vorgesehen Zweck hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Übersetzungs- & Korrekturbüros.

(b) Punkt 6.(a) gilt nicht für die Fertigung einer bestätigten („beglaubigten“) Übersetzung.Bei einer bestätigten Übersetzung wird u. a. deren vollständige Übereinstimmung mit dem Original durch den dazu gerichtlich ermächtigten Übersetzer bestätigt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine bestätigte Übersetzung zu bearbeiten oder zu verändern. Das Übersetzungs- & Korrekturbüro haftet nicht für Änderungen an der Übersetzung durch den Auftraggeber oder Dritte.

(c) Erstellt das Übersetzungs- & Korrekturbüro während der Tätigkeit für einen Auftraggeber eine spezifische Terminologie-Datenbank oder eine Übersetzungsdatenbank (sog. „Translation Memory“), stehen die Urheber- und Nutzungsrechte an der Datenbank ausschließlich dem Übersetzungs- & Korrekturbüro zu. Dies gilt nicht, soweit die Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

 § 9 GEHEIMHALTUNG

(a) Das Übersetzungs- & Korrekturbüro verpflichtet sich, während und nach Beendigung des jeweiligen Auftrages Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangen.

(b) Das Übersetzungs- & Korrekturbüro bietet den Auftraggebern an, gesonderte Geheimhaltungs- bzw. Verschwiegenheitsvereinbarungen zu schließen.

§ 10. VERGÜTUNG

(a) Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, wird der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Zahlt der Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt nicht, kommt er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Individuelle Absprachen hinsichtlich des Zahlungszeitpunktes sind möglich.
(b) Alle Preise sind Nettopreise. Das Übersetzungs- & Korrekturbüro ist verpflichtet, soweit gesetzlich notwendig, Mehrwertsteuer zu berechnen. Andere Aufwendungen als die, die den Übersetzungs- bzw. Korrekturvorgang betreffen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

(c) Das Übersetzungs- & Korrekturbüro kann bei umfangreichen Übersetzungen/Korrekturen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung/Korrektur objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann es die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(d) Mündliche Nebenabreden entfalten keine Wirksamkeit, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden. Das Übersetzungs- & Korrekturbüro behält sich vor, Irrtümer in seinen Angeboten, Rechnungen und Mitteilungen, wie z. B. Schreib- und Rechenfehler und die aus ihnen abgeleiteten Ergebnisse, jederzeit zu berichtigen.

§ 11. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

(a) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(b) Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Köln.

(c) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(d) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

(e) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt dann rückwirkend eine solche, die mit der ursprünglichen Bestimmung inhaltlich möglichst identisch ist und dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.


§ STAND: 6. April 2021 §
– Änderungen vorbehalten –

 

Eine Kopie der AGB können Sie als PDF-Datei hier herunterladen

Kontakt

Bianca BraunRufen Sie an unter

+49 (0) 221 -
168 25 975*

Oder senden Sie eine E-Mail an:

info@sprachen-braun.de

Ich berate Sie gerne!

* Ggf. fallen Telefongebühren (je nach Telefonvertrag & -anbieter) für Anrufe in das deutsche Festnetz an.

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